Unser Selbstverständnis

Wir haben uns als Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus zusammengeschlossen, um etwas gegen die unhaltbaren Zustände in unseren Krankenhäusern zu unternehmen: ein eklatanter Mangel an Personal, insbesondere in der Pflege und Reinigung; daraus resultierende Folgen wie extreme Überlastung, Burn-Out, mangelnde Hygiene, Keime, die Flucht vieler Beschäftigter aus dem Pflegeberuf; das Nebeneinander von Über- und Unterversorgung; und gleichzeitig steigende Profite bei privaten Klinikbetreibern wie Asklepios.

 

Um eine gute Gesundheitsversorgung für alle zu gewährleisten, treten wir seitdem für gesetzliche Vorgaben für eine Personalbemessung nach Bedarf ein. Wir, das sind Beschäftigte im Gesundheitswesen, Patient*innen, Aktive aus Initiativen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und politischen Parteien sowie Einzelpersonen. Unsere Volksinitiative, die auf die Einführung gesetzlicher Personalvorgaben zielte, ist im Mai 2019 am Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Das Gericht verwies in seiner Begründung auf jüngst eingeführte gesetzliche Regelungen auf Bundesebene. Diese Regelungen, die die Große Koalition verabschiedet hat, etwa zu „Personaluntergrenzen“, haben die Probleme aber nicht gelöst. Deshalb machen wir weiter!

 

Um den viel beklagten „Pflegenotstand“ zu beheben, sind grundlegende Veränderungen im Gesundheitssystem notwendig. Wir treten ein für:

 

  • verbindliche Personalvorgaben nach Bedarf: Solche Vorgaben dürfen sich nicht am untersten Level orientieren („Untergrenzen“), sondern müssen eine Versorgung auf gutem Niveau gewährleisten! Das UKE als landeseigenes Krankenhaus muss hier vorangehen.

  • Abschaffung des DRG-Systems: Die Abrechnung nach Fallpauschalen, sogenannten DRGs, führt dazu, dass ökonomische Ziele Vorrang vor dem Patient*innenwohl haben – etwa indem beim Personal gespart wird und gleichzeitig unnötige Operationen durchgeführt werden. Weg mit den Fallpauschalen, hin zu einer bedarfsorientierten Finanzierung!

  • Gewinnverbot für Betreibergesellschaften: Krankenhäuser dienen der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung, mit ihnen darf kein Profit gemacht werden!

  • Vergesellschaftung von Krankenhäusern: Die gegen den Willen der Hamburger Bevölkerung 2004/05 durchgeführte Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) muss rückgängig gemacht werden! Krankenhäuser müssen als öffentliche Einrichtungen fungieren und demokratisch organisiert werden.

 

Der aktuelle Hamburger Senat behauptet, außer einer Imagekampagne für den Pflegeberuf nichts gegen den Pflegenotstand tun zu können. Dabei hat er diverse Möglichkeiten, auch jenseits der gesetzlichen Einführung von Personalvorgaben auf die Verhältnisse Einfluss zu nehmen – etwa über das landeseigene Universitätsklinikum oder durch Initiativen auf Bundesebene. Wir werden weiter Druck machen, um die Verhältnisse in unseren Gesundheitseinrichtungen zu verbessern – indem wir uns in der Öffentlichkeit zu Wort melden, auf die Straße gehen oder uns im Betrieb organisieren.

 

Hamburger Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus, September 2019